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Alle Telekom-Kunden in der Rasterfahndung
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02.04.2009 um 10:59 Uhr
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"FR"-Bericht zu Datenskandal Alle Telekom-Kunden in der Rasterfahndung Die Deutsche Telekom soll dem Bundeskriminalamt (BKA) nach dem 11. September 2001 ohne Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für Rasterfahndungen bereitgestellt haben. Wie die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf Konzernkreise berichtet, sei es dabei nicht um die Suche nach Straftätern oder Gefahren gegangen, sondern um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen des Unternehmens. In den Kundendaten sei nach den Terroranschlägen von New York 2001 anhand bestimmter Kriterien nach potentiellen "Schläfern" gesucht worden. Die Rasterfahndung habe unter anderem in einem Rechenzentrum der Telekom stattgefunden. Telekom beruft sich auf Auskunftspflicht Die Telekom dementierte die Rasterfahndung nicht und teilte der Zeitung mit: "Wir sind nicht befugt, über Auskunftsersuchen staatlicher Stellen, die wir auf Grund unserer Stellung als Telekommunikationsprovider zu beantworten haben, Dritten gegenüber irgendwelche Informationen zu erteilen". Auch das BKA gab bislang keine Stellungnahme zu den Vorwürfen ab. Wie die Telekom der Zeitung weiter mitteilte, helfe das Unternehmen den Behörden erst nach eingehender juristischer Prüfung. Bei Auskunftsersuchen staatlicher Ermittlungsbehörden werde immer "die Rechtsgrundlage des Ersuchens geprüft". Erst nach positiver Prüfung der Zulässigkeit werde die Auskunft dann "pflichtgemäß erteilt". Das Bundesverfassungsgericht hatte 2006 die bundesweite Rasterfahndung nach "Schläfern" für verfassungswidrig erklärt. Zurück |
Quelle: Tagesschau.de |
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