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Ubisoft untersucht Crack-Affäre
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24.07.2008 um 12:18 Uhr
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Ubisoft untersucht Crack-Affäre Nachtrag zur News vom 21.07. hier auf der HP Publisher Ubisoft untersucht die Umstände, unter denen ein offenbar von der Cracker-Gruppe "Reloaded" stammender No-CD-Crack zeitweise als Patch für das Spiel "Rainbow Six Vegas 2" auf den Supportseiten des Spieleanbieters zum Download angeboten wurde. Angaben eines Community-Managers des Ubisoft-Forums vom vergangenen Freitag zufolge soll der Patch bereits in der Woche zuvor wieder von der Website verschwunden sein. Mit dem Hinweis, die Angelegenheit werde untersucht und Ubisoft dulde die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen nicht, wurden entsprechende Diskussionen im Support-Forum unterbunden. mehr Bei der Untersuchung kommt Ubisoft offenbar nicht weiter – oder hält Informationen bewusst zurück. Ein Sprecher in Deutschland bestätigte zwar, dass eine zunächst angebotene Software inzwischen wieder entfernt wurde. Dass es sich dabei um einen Crack gehandelt habe, könne er nicht bestätigen. Das werde derzeit in den USA noch untersucht. Dementiert hat Ubisoft die Meldungen bisher allerdings auch nicht. Anfragen in der Konzernzentrale in Paris sowie der US-Niederlassung blieben unbeantwortet. Der fragwürdige Patch sollte offenbar der Korrektur eines Update-Fehlers dienen. Das Upgrade auf Version 1.03 sollte den Besitzern von "Rainbow Six Vegas 2" neue Spieloptionen und einige Fehlerkorrekturen bieten. Doch hatte der Patch für einen Teil der zahlenden Ubisoft-Kunden unerwünschte Nebenwirkungen: Legal über direct2drive heruntergeladene Spiele waren nach dem Upgrade nicht nutzbar, weil die Downloadversionen die vorgenommene Prüfung auf eine Orginal-Disc im Laufwerk nicht bestanden. Ein No-CD-Crack hebelt diese Abfrage aus und wird auch von Besitzern legaler Kopien gerne eingesetzt. Die kleine Affäre illustriert die Probleme, die das Schutzbedürfnis der Softwarebranche auch legitimen Anwendern bereiten kann. Wenn Kopierschutzmaßnahmen legal bezogene und bezahlte Kopien einer Software unbrauchbar machen, bleibt den betroffenen Kunden nicht viel übrig, als sich mit einem Crack zu helfen. Die Szene wird so von der Branche auch als eine Art externe Qualitätssicherung eingesetzt – wenn das DRM versagt, schaffen die Cracker Abhilfe. Dass ein Publisher einen Crack auch offiziell einsetzt, wie es offenbar in diesem Fall geschehen ist, darf allerdings als Ausnahme gelten. Quelle: heise.de Originalnews auf der GST-HP Zurück |
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