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Abmahnanwälte ade
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19.07.2008 um 12:23 Uhr
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Abmahnanwälte ade Tauschbörsennutzer können aufatmen: Künftig werden Abmahnkosten bei Bagatelldelikten auf 100 Euro begrenzt. Bisher forderten Abmahnanwälte Summen zwischen 1000 und 10.000 Euro. Die Novellierung des Urheberrechts im April führte nicht zum gewünschten Ergebnis. Bis jetzt mahnten die Anwälte vor allem Gelegenheitsnutzer von Tauschbörsen ab. Dies soll jetzt ein Ende haben, da die Aufwandssumme 100 Euro nicht mehr übersteigen darf. Der Streitwert, aus dem sich das Anwaltshonorar (die Aufwandssumme) berechnet, muss deswegen nicht mehr in gigantische Höhen getrieben werden. Im §97 a des neuen Urheberrechtsgesetzes steht heißt es dazu: mehr... (2) (gekürzt) Der Ersatz der Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblichen Rechtsverletzung auf 100 Euro. Hierzu fragt Rechtsanwalt Udo Vetter aus Düsseldorf, was denn nun ein einfacher Fall und was eine unerhebliche Rechtsverletzung sei. Die Auslegung des Urteils in der Praxis werde sich erst noch zeigen. Abmahnpraxis Bis jetzt sammelten Anwälte die Daten der Tauschbörsennutzer mit einem fiesen Trick: Mittels gefälschter Dateien erschlichen sie sich die IP-Adresse der Tauschbörsen-Nutzer. Gegen diese IP-Adresse erheben sie dann Strafanzeige. Auf Kosten des Steuerzahlers muss die Staatsanwaltschaft nun beim Provider die IP-Adresse mit einem Anschlussinhaber in Verbindung bringen. Die Auskunft kostet zwischen 20 und 60 Euro. Nun Verlangen die Abmahnanwälte Akteneinsicht und erfahren so en Namen und die Adresse des Tauschbörsennutzers. Die Strafanzeige wird zurückgezogen, und in einem Zivilprozess mit gigantischem Streitwert geklagt. Quelle: T-Online Zurück |
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