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Neue fragliche Abmahnwelle
News
10.12.2013 um 21:24 Uhr
Erstmals wurden nun massenhaft Abmahnungen wegen Streaming versandt. Betroffene sollten Forderungen nicht ungeprüft nachkommen und Beratung suchen.

Es geht um das Streaming eines Pornofilms (etwa Amanda`s Secrets) über die Plattform redtube.com: Zahlreiche Betroffene wurden von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte bereits abgemahnt. Den Brief des Anwalts zu ignorieren und einfach in den Papierkorb zu werfen, nutzt nichts - eine teure Klage kann die Folge sein. In rechtlicher Hinsicht dürfte die Abmahnung angreifbar sein, da nach wie vor fraglich sein dürfte, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden. Denn das ist bislang rechtlich umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt. Dies gilt umso mehr, da das Portal redtube.com nicht offensichtlich rechtswidrig ist.



Betroffene sollten sich dringend Rechtsrat holen. Sollte dies aufgrund der kurzen Frist schwierig werden, sollte man versuchen, eine Fristverlängerung zu erreichen. Auf keinen Fall sollte man ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese nach unseren derzeitigen Erkenntnissen zu weit gefasst ist.

Ferner ist nicht nachzuvollziehen, warum Urmann und Collegen als Gegenstandswert 1.080 Euro ansetzen. Nach dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde der Streitwert für die außergerichtliche Geltendmachung auf 1.000 Euro beschränkt. Dieses Gesetz ist am 8. Oktober 2013 in Kraft getreten. Der fragliche hohe Streitwert führt dazu, dass die Geschäftsgebühr 149,50 Euro statt 104 Euro beträgt. Dieses Geschäftsgebaren ist aus unserer Sicht rechtlich unzulässig.

Nunmehr kursieren auch die ersten E-Mails mit Zip-Anhang, die vermeintlich von Urmann und Collegen stammen. Hierbei handelt es sich um Trittbrettfahrer. Wir gehen davon aus, dass sich im Anhang Schadprogramme befinden und raten dringend davon ab diesen zu öffnen. Auf diese E-Mail muss nicht reagiert werden, sie kann unbesehen gelöscht werden.

Ein Musterschreiben für einen Antrag auf Fristverlängerung finden Sie auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter

www.vz-rlp.de/Musterbrief_Filesharing

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Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz

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Grüße an alle!

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