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Deutsche Telekom - Landgericht Köln verbietet Drosselpläne
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30.10.2013 um 18:33 Uhr
Kommentare (2)
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Die Verbraucherzentrale NRW sah die ursprünglichen Pläne, Internetanschlüsse nach erreichen eines Datenvolumens auf 384 kbit/s als unangemessene Benachteiligung an. Auch die spätere Änderung auf 2 MBit/s ändere das nicht. Daher hatten die Verbraucherschützer Klage beim Landgericht Köln eingereicht und haben dort nun Recht erhalten. Im noch nicht rechtskräftigen Urteil wurden die entsprechenden Vertragsklauseln der Telekom nur laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW für unzulässig erklärt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssten die entsprechenden Passagen aus den Flatrate-Verträgen gestrichen werden und jegliche Rechtsgrundlage für eine Drosselung entfiele dann. Auch die von der Deutschen Telekom geplante Nichtanrechnung eigener Dienste oder von Diensten, die entsprechende Gebühren an die Telekom zahlen, würde dann wegfallen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Begriff Flatrate für Kunden bedeute, dass man für einen Festpreis eine bestimmte Surfgeschwindigkeit erhalte und daher nicht mit Einschränkungen rechnen müsse. Zurück |
Quelle: Von Georg Wieselsberger | Gamestar.de |
Kommentare: 2
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KHAN 25.10.2024 Ort: - Beiträge: 2898 |
# 1 - 31.10.2013 um 11:39 Uhr
Genau so ists richtig |
keule 29.01.2018 Ort: bayern Beiträge: 2691 |
# 2 - 01.11.2013 um 15:07 Uhr
fein fein |
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