News - Details |
Informationen zur ausgewählten Nachricht. |
Call of Duty: Black Ops – AT-Version wird nicht beschlagnahmt
Call of Duty
|
29.01.2011 um 07:00 Uhr
Kommentare (0)
|
Ende November nahm die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die komplett ungeschnittene, deutschsprachige AT-Version von Call of Duty: Black Ops auf den Index auf. Durch die Eintragung auf den Listenteil B drohte dieser Fassung sogar, in Deutschland beschlagnahmt zu werden. Nun scheint sich das Blatt gewendet zu haben: Wie Gameswelt berichtet, hat die BPjM nun Entwarnung gegeben. Den Informationen zufolge soll ein Gericht keine strafrechtliche Relevanz erkannt haben – daraufhin wurde das Spiel in die “A-Liste” eingetragen, was eine Indizierung bedeutet. Die deutsche, ab 18 Jahren freigegebene und geschnitte Version mit USK-Kennzeichen ist von dieser Indizierung nicht betroffen. Zurück |
Quelle: gameswelt.de |
Bitte Login benutzen, um Kommentare zu schreiben. |